Laut Satzung können nur solche Personen oder Unternehmen Mitglied werden, die entweder ihren Wohnsitz, einen Firmensitz oder ein Grundbesitz in der Gemeinde Diekholzen haben. Alle anderen sollten sich an ihre regionale Energiegenossenschaft wenden (und wenn noch keine existiert, sich Gedanken über eine Gründung machen)