Neuigkeiten

1.Mai 2021

Guten Tag liebe Mitglieder/-innen der Energiegenossenschaft Diekholzen,

der Vorstand der Energiegenossenschaft Diekholzen eG freut sich, Sie hier im Bereich ‚Neuigkeiten‘ zu begrüßen. Wir planen, Ihnen ab sofort auf dieser Seite in unregelmäßigen Abständen Informationen über unsere Genossenschaft zu präsentieren. Das Ziel dabei: Die Kommunikation zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand soll nicht mehr nur einmal jährlich bei der Generalversammlung stattfinden, sondern auch unterjährig, immer, wenn es etwas gibt, dass von Interesse sein könnte.

Die Kommunikation soll natürlich nicht nur in einer Richtung fließen, etwaige Fragen oder Kommentare können sie gerne via E-Mail an den Vorstand senden. Je nachdem, wie sich das Ganze entwickelt, könnten wir das dann später auch um Online-Kommentare erweitern. Aber wir wollen erst einmal in kleinem Rahmen anfangen.

Also schauen Sie bitte mal, ob Ihnen diese Form der Kommunikation gefällt. Wir sind auf Ihre Reaktionen, vor allem aber auf Ihre Verbesserungsvorschläge gespannt.

Mit sonnigen Grüßen

Dr. Heinrich Schmidt                    Mario Ferraro
(Technischer Vorstand)                (Kaufmännischer Vorstand)

Heinrich Schmidt
Heinrich Schmidttechnischer Vorstand
Mario Ferraro
Mario FerraroKaufm. Vorstand

Neuigkeiten und andere Informationen

07.04.2024:

Liebe Mitglieder der Genossenschaft,

Für alle, die nicht an der Generalversammlung am 26.9.2024 teilnehmen konnten, will ich im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammenfassen. Und auch für die Teilnehmer kann ich dabei einige zusätzliche Details ergänzen.
Wir hatten im Jahr 2023 insgesamt einen guten PV-Ertrag. Es war kein Spitzenjahr, aber die Anlagen haben insgesamt wie erwartet funktioniert. Wir hatten einige technische Probleme: Bei der PVA1 (Grundschule) mussten wir ein defektes PV-Modul durch ein baugleiches Modul ersetzen.
Bei der PVA5 (Altenheim) wurde bei der 2-Jahreswartung eine defekte Platine in einem der Wechselrichter festgestellt und ersetzt (ausgetauscht gegen baugleiche aus einem Altgerät).
Eine intensive Beschäftigung hatten wir mit undichten Dächern bei den beiden neuesten Anlagen: PVA8 und PVA9. Die PV-Erträge unserer Anlagen (Umsatzerlöse) summieren sich für 2023 auf 73.707,95 €. Zusätzlich hatten wir eine Einnahme von 57.703,72 € aus unserer Beteiligung an dem Windrad in Eversen. Nach Abzug der Kosten für Reparaturen und insb. der Bildung einer Rückstellung in Höhe von 48.000 € für die PVA9 (s.u.), und Steuern ergibt sich daraus ein Gewinn von 19.676,16 €.

Bei der PVA8 liegt seit Jahresbeginn ein Gutachten der Versicherung vor, nachdem unsere PV-Anlage nicht ursächlich für die Feuchteschäden ist. Hier will der Dachbesitzer ein neues Gutachten erstellen lassen, da ihm der Gutachter vor Ort etwas anderes berichtet hatte. Unabhängig davon kommen hier Kosten auf uns zu, weil wir für die Reparaturen die
PV-Modulen erst entfernen und dann wieder installieren müssen. Unsere Versicherung deckt diese Kosten leider nicht ab. Für diese Kosten können wir noch keine Rückstellungen bilden, da wir hier das zweite Gutachten abwarten müssen.
Aber der Vorstand schlug daher für dieses Jahr eine reduzierte Dividende von 1% vor, um für das nächste Jahr einen etwas höheren Gewinnvortrag ausweisen zu können.
Warum die hohe Rückstellung für die PVA9? Bei der PVA9 hatten wir das Dach ja bereits in 2022 einmal reparieren lassen. Nachdem es für einige Monate dicht war, zeigten sich im Laufe des Jahres 2023 wieder undichte Stellen. Mehrere Nachbesserungen der ausführenden Firma führten immer nur kurzfristig zu Verbesserungen. Wir haben dann versucht, eine andere Firma zu beauftragen, was sich als schwierig erwies, da sich zunächst keine Firma an diese Aufgabe wagen wollte. Zu hoch waren nach ihren Aussagen das Risiko, dass in Zukunft erneut Schäden auftreten würden.
Schließlich haben wir dann doch eine Firma gefunden, die uns ein Angebot machte: Ca. 48.000 Euro für eine Sanierung des Daches. Durch die Feuchtigkeit und den Frost war mittlerweile auch das Mauerwerk der Scheune angegriffen, und ein Maurer schätze die Reparaturkosten dafür auf ca. 18.000 Euro. Wir waren daher mit der Situation konfrontiert, dass wir etwa 66.000 Euro an Sanierungskosten aufbringen mussten. Und dann müssten wir nach Ende der Laufzeit noch die Kosten für den Rückbau und Entsorgung der PV-Anlage tragen. Zudem hätten wir weiterhin das Risiko, dass die Dachsanierung wieder nicht dauerhaft ist.
Dem gegenüber stehen erwartete Einnahme der PV-Anlage von etwa 67.000 Euro. Davon gehen aber dann noch Kosten für die Versicherungen, Wartung und Reparaturen ab, sodass wir in Summe einen Verlust einfahren würden.
Aufsichtsrat und Vorstand haben diese Situation zusammen diskutiert und sind dann zum Schluss gekommen, dass wir uns von der Anlage trennen wollen. Der Restwert der Anlage betrug ca. 20.000 Euro. Wir haben daher dem Dachbesitzer das Angebot gemacht, ihm die Anlage zu übertragen, auf die Rückzahlung der bereits gezahlten Dachmiete in anteiliger Höhe von 7600 Euro zu verzichten sowie die Kosten der Mauersanierung von max. 18 000 Euro zu übernehmen.
Im Gegenzug übernimmt er die Kosten der Dachsanierung und stellt die EGD von allen zukünftigen Kosten und Risiken frei. Dieses Angebot wurde akzeptiert und seit dem 2.5.2024 ist die PVA9 nicht mehr im Besitz der EGD.
Statt den 66.000 Euro Sanierungskosten mussten wir so (für Wertkorrektur, nicht realisierte Miete und Reparaturkosten) nur noch 45.600 Euro aufbringen. Im Jahresabschluss 2023 haben wir bereits für diese Möglichkeit vorgesorgt und eine Rückstellung von 48.000 Euro eingeplant, die wir nun nach der Übertragung der Anlage auflösen können. Ab diesem Jahr sollten hier also keine weiteren Kosten entstehen.
Natürlich war dieser Vorgang Anlass für viele Fragen und Diskussionen in der Generalversammlung. Die wesentlichen Fragen sind hier mit den entsprechenden Antworten aufgelistet.
Frage 1: Hat der Vorstand überhaupt das Recht eine solche Entscheidung alleine zu treffen, hätte dies nicht durch eine außerordentliche GV entschieden werden müssen?
Antwort: Der Vorstand hatte das Recht zu dieser Entscheidung. Nach $13.1 der Satzung gilt: Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.
Nach §14.2.k ist der Vorstand aber verpflichtet, den Aufsichtsrat regelmäßig, auf Verlangen oder bei wichtigem Anlass unverzüglich, über die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaft, die Einhaltung der genossenschaftlichen Grundsätze und die Unternehmensplanung, insbesondere über den Investitions- und Kreditbedarf, zu unterrichten.
Dieser Unterrichtungspflicht ist der Vorstand nachgekommen.
Generell wird der Vorstand die Mitglieder zu so wichtigen Entscheidung auch einbinden, hier standen wir aber unter Zeitdruck, weil durch die eindringende Feuchtigkeit weitere Schäden zu erwarten waren und wir daher schnell zu einer Übereinkunft mit dem Dachbesitzer kommen mussten.
Frage 2: Enthält der Vertrag zwischen Dachbesitzer (Gestattungsvertrag) und EGD nicht einen Passus, nachdem der EGD der entgangene Gewinn bei der Übertragung der Anlage ausgezahlt werden müsste?
Antwort: Ja, der Gestattungsvertrag enthält einen solchen Passus: Wenn die EGD eine PV-Anlage vorzeitig veräußern will, hat nach §13(1) der Dachbesitzer ein Vorkaufsrecht, wobei der Preis der Anlage sich dann aus dem Restwert plus prognostiziertem Ertrag zusammensetzt. Es gab jedoch niemanden, der uns das Dach mit den anstehenden Reparaturen zu diesen Konditionen abgekauft hätte.
In unserem Falle galt daher eher der Paragraf §7(2): Die EGD hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall sieht der Vertrag vor, dass die EGD die Anlage vollständig entfernen und den vorherigen Zustand des Daches wiederherstellen muss.
Wir hätten also weiterhin die Dachsanierung (bis auf die Neuinstallation der Anlage) bezahlen müssen, plus Entsorgung der PV-Anlage und die Reparatur der Mauer.
Daher haben wir mithilfe eines Rechtsanwalts einen Überlassungsvertrag ausarbeiten lassen, der die Regelungen des Gestattungsvertrags ersetzt und die oben beschriebenen Nachteile und Risiken für die EGD begrenzt.
Frage 3: Hatte nicht die Firma, die in 2022 eine Reparatur durchgeführt hatte, die Kosten der Sanierung übernehmen müssen, da diese für vier Jahre für Mängel an der Bauausführung haftbar ist?
Antwort: Im Prinzip ist das richtig, jedoch ist es unwahrscheinlich, dass wir hier eine eindeutige Schuldzuweisung bekommen. Das Dach war ja zunächst dicht, und erst nach einiger Zeit traten Schäden auf. Sind diese nun durch die Reparaturmaßnahmen verursacht, durch die Dachkonstruktion oder bereits durch die schlechte Ausführung der Arbeiten bei
der Erstinstallation? Hier wird der Vorstand noch einmal mit dem Aufsichtsrat beraten, ob wir hier Zeit und Energie in eine solche Regressforderung stecken wollen.
Nach Abschluss dieser Diskussionen standen dann die Abstimmungen auf dem Programm: Der Höhe der Dividende wurde zugestimmt, die Auszahlung ist für Ende August geplant. Die anwesenden Mitglieder votierten mit großer Mehrheit auch für die Entlastung des Vorstandes als auch der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
In diesem Zusammenhang: Herr Hans-Peter Ritzmann will aus Altersgründen seinen Posten im Aufsichtsrat nur noch für 12 Monate wahrnehmen. Wir sind also wieder auf der Suche nach Freiwilligen für dieses Ehrenamt. Bei Interesse bitte beim Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Michael Paul oder mir melden!

Zum Schluss wurde dann eine mögliche Investition in eine PV-Freiflächenanlage bei Rössing diskutiert. Das Projekt wurde präsentiert und unsere Beteiligungsmöglichkeiten dargestellt. Dabei wurde zunächst noch mal grundsätzlich diskutiert, was der Vorstand mit der Summe der Genossenschaftsanteile anfangen soll.

Wir hatten diese Anteile (in Summe derzeit 616.500 €) ja ursprünglich in unsere PV-Anlagen investiert. Diese werden jährlich abgeschrieben, und aus den Gewinnen zum einen ein Rückbaukonto gefüllt (2500 Euro/Jahr), als auch Rücklagen gebildet für den Fall, dass Mitglieder ihre Anteile kündigen. Diese Rücklagen wachsen jedes Jahr an. Im Extremfall könnte es ja passieren, dass alle Mitglieder ihre Anteile zurückhaben wollen, und wir dann (nach den zwei Jahren Kündigungsfrist) die gesamte Summe aufbringen müssten. Wir könnten dieses Geld aber auch in neue Projekte investieren, wie wir es z.B. bei der Windkraftanlage und der Beteiligung an der PV-Freiflächenanlage bei Herford gemacht haben. Denn das Ziel unserer Genossenschaft ist es laut Satzung ja, die Energiewende voranzubringen.
Eine kurze Umfrage bei den Anwesenden ergab, dass die Mehrheit für eine Re-Investition ist. Das neue PV-Freiflächenprojekt wird also weiterverfolgt, und diesmal soll es auch nicht bei einer finanziellen Beteiligung bleiben, sondern wir wollen einen echten Anteil erwerben und dementsprechend neue Genossenschaftsanteile ausgeben und dann auch
wieder neue Mitglieder anwerben. Dazu demnächst dann mehr.

Bis dahin wünschen wir ihnen allen noch viele schöne Sommertage!

Mit energetischen Grüßen
Heinrich Schmidt

07.04.2024:

Liebe Mitglieder der Genossenschaft,

seit den letzten Informationen sind wieder einige Monate vergangen, und es ist nun wieder einiges Berichtenswertes passiert.

Die meisten unserer Anlagen laufen störungsfrei und die Erträge befinden sich im erwartbaren Bereich.
Bei den Wartungen im September letzten Jahres wurde zwei Mängel entdeckt:
An der PVA5 (Bahnberg) waren in einem Wechselrichter auf einer Platine einige Bauteile verschmort. Hier konnten wir das Ersatzteil aus einem alten Wechselrichter ausbauen und so den Betrieb schnell wieder aufnehmen.
An der PVA1 (Grundschule) war ein PV-Modul gesprungen und dadurch eine Kette von PV-Modulen nicht in Betrieb. Dort hat es dann einige Wochen benötigt bis wir ein gebrauchtes Ersatzmodul beschaffen und das damit dann das defekte Modul ersetzen konnten.
An der Grundschule wurde Ende des Jahres auch eine neue Tür eingebaut, die uns den Zugang zu den Wechselrichtern und den Stromzählern versperrte. Hier konnte mithilfe des Bauamtes letztlich durch Einbau eines neuen Schlosses eine Lösung gefunden werden, sodass wir nun wieder Zugriff auf die Einrichtungen haben.
An der PVA8 (Hildesia I) hatten wir letztes Jahr die Schaltung zur Netzaufschaltung ersetzt, und hatten danach die Hoffnung, dass die Sicherungen nun nicht mehr selbstständig auslösen. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Durch den Einbau der Fernüberwachung haben wir hier nun allerdings eine schnellere Entdeckung des Problems und dadurch weniger Produktionsausfälle.
Unser Hauptproblem ist derzeit wieder die PVA9 (Hildesia II), da hier die Dachreparatur in 2022 nicht für eine dauerhafte Abdichtung des Daches gesorgt hat: Im letzten Winter waren hier wieder an mehreren Stellen Feuchtigkeit eingedrungen. Da die Abwicklung von Reparaturen immer auch ein Entfernen der PV-Anlage bedingt, ist hier mit weiteren Kosten und Ertragsausfällen zu rechnen. Insgesamt ist aus diesen Gründen der weitere Betrieb der Anlage für die Energiegenossenschaft nicht mehr wirtschaftlich, und wir befinden uns mit dem Dacheigentümer im Gespräch ihm die Anlage vorzeitig zu übertragen oder diese zu demontieren.
Auf bei der PVA8 gibt Undichtigkeiten am Dach. Laut Gutachter unserer Versicherung sind diese Schäden zwar nicht durch die PV-Anlage verursacht, aber der Gutachter sagt auch, dass die Anbringung der Anlage und des Schneegitters nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Auch hier müssen wir also mit Reparaturen und Ertragsausfällen rechnen. Derzeit versuchen wir, einen Kostenvoranschlag zu bekommen. Was sich leider als nicht einfach erweist, da nicht klar ist, ob nur einzelne Stellen geflickt oder auch hier das ganze Dach saniert werden muss.
Wenn diese beiden Dauerbaustellen dann mal beendet sind, würden im Vorstand auch wieder Ressourcen frei, um neue Projekte anzugehen. Wie sie vielleicht schon aus der Zeitung erfahren konnten, haben einige Energiegenossenschaften aus dem Landkreis eine Interessengemeinschaft gebildet, um gemeinsame Projekte zu finanzieren und dann zu betreiben. Unsere Energiegenossenschaft ist hier Gründungsmitglied. Daraus haben sich nun die ersten konkreten Vorhaben ergeben, die auch für uns interessant sind. Wir hoffen, auf der nächsten Generalversammlung darüber genaueres berichten zu können.
Die Generalversammlung wir Ende Juni stattfinden (19.06.2024), eine gesonderte Einladung wird dazu noch erfolgen.
Bis dahin wünschen wir ihnen allen noch viele schöne Frühlingstage!

Mit energetischen Grüßen
Heinrich Schmidt

06.08.2023:

Liebe Mitglieder der Genossenschaft,

jetzt sind seit der Jahreshauptversammlung schon wieder einige Wochen vergangen und da nicht alle an dem Termin teilnehmen konnten, will ich Ihnen hier kurz die wichtigsten Beschlüsse und Themen kommunizieren:

Auch in 2022 konnten wir einen Gewinn erzielen, wobei besonders unsere Beteiligung an dem Windrad Evesen einen überdurchschnittlichen Beitrag lieferte. Bezogen auf das gezeichnete Kapital konnten wir daher eine Dividende von 4,5% erwirtschaften.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 30.09.2023
Vorstand und Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 durch die Mitglieder Entlastung erteilt
Änderung im Aufsichtsrat: Herr Tylinski ist aus beruflichen Gründen von seiner Mitgliedschaft im AR als Vertreter der Volksbank im Januar 23 zurückgetreten. In unserer Satzung ist ein Vorschlagsrecht der Gemeinde für ein Mitglied des Aufsichtsrats verankert. Dies haben wir auch dieses Mal abgefragt. Die Kandidatur, die sich daraus ergeben hat: Herr Matthias Bludau, Bürgermeister der Gemeinde Diekholzen. Die Generalversammlung stimmt der Wahl von Hr. Bludau in den Aufsichtsrat zu. Damit ist unser Aufsichtsrat nun wieder vollzählig.
Auch in 2022 konnten wir zwar viele Anfragen und Beratungen verzeichnen, aber keine neuen Projekte starten.
Da wir keine eigenen Projekte haben, hat der Vorstand vorgeschlagen ein Teil unseres Guthaben in ein Projekt einer anderen Energiegenossenschaft zu investieren: Ausgewählt wurde eine Freiflächenanlage auf dem Gelände einer ehemaligen Boden- und Bauschuttdeponie. Hier wird die Friedensfördernde Energiegenossenschaft Herford (FEGH) eine 2,5 MWp PV-Anlage errichten. Wir beteiligen uns mit einer Summe von 20.000 €, bei einem jährlichen Zins von 2,5%.
Aufgrund der von der Bundesregierung gesetzten neuen Prioritäten rechnen wir damit, in den nächsten Monaten weitere Investitionsmöglichkeiten zu bekommen.
Auf Wunsch einiger Mitglieder wurde geprüft ob wir Protokolle, Jahresabschlüsse etc. auch per Email kommunizieren dürfen. Die rechtliche Klärung mit einem Anwalt des
Genossenschaftsverbandes wäre jedoch so teuer geworden,  dass die Kosten hier in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen erscheinen. Als Alternative verfolgen wir nun die Möglichkeit einen geschützten Dokumentenbereich auf unserer Web-Seite für diese Kommunikation zu nutzen. Bis dahin bleibt hier also erst einmal alles beim Alten.

Mit energetischen Grüßen

Heinrich Schmidt

8.6.2023:

Die Prüfung durch den Genossenschaftsverband hat keine Beanstandungen oder Empfehlungen ergeben. Wir können uns jetzt also wieder auf andere Themen konzentrieren

Unser neues Vorstandsmitglied ist nun fast eingearbeitet, und sie werden demnächst Gelegenheit haben ihn in Aktion zu sehen: Und zwar auf unserer Generalversammlung am 28.06.2023 ab 18:30 Uhr. Die Einladung dazu sollte in den nächsten Tagen bei ihnen eintreffen. Dort wird Herr Ferraro den vorläufigen Jahresabschluss für 2022 vorstellen. Weitere Themen sind dann unter anderem die Festlegung der Dividende für 2022 und die Neuwahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds. Es wird also wieder interessant

Noch ein Aufruf in eigene Sache: Wir sind auf der Suche nach einem Web-Master der sich um unsere Webseite kümmern kann. Wir wollen diese zukünftig intensiver nutzen, auch um zum Beispiel Dokumente zu speichern und auszutauschen. Wer sich das zutraut kann ja bei der Generalversammlung jemanden vom Vorstand oder dem Aufsichtsrat ansprechen. Oder mich direkt kontaktieren

Mit energetischen Grüßen
Heinrich Schmidt

11.02.2023

Auf der Generalversammlung am 4.9.2022 wurde ein Wechsel im Vorstand vorgenommen. Nach fünf Jahren als kaufmännischer Vorstand verabschiedet sich Herr Meyer-Hermann aus dieser Rolle um sich neuen Aufgaben widmen zu können. Aufsichtsrat und Vorstand wünschen ihm dazu alles Gute und danken ihm für die geleistete Arbeit, bei der vor allem unser Rechnungswesen professionalisiert wurde.

Als sein Nachfolger wurde vom Aufsichtsrat Herr Mario Ferraro bestellt, wohnhaft in Diekholzen. Er konnte sich zwar krankheitsbedingt auf der Generalversammlung nicht selbst vorstellen, dies übernahm dafür sein Schwiegervater, Herr Ritzmann. Wir danken Herr Ferraro für seine Bereitschaft dieses anspruchsvolle Ehrenamt zu übernehmen und wünschen ihm für seine Tätigkeiten viel Freude und Glück. Die Auszahlung der Dividende 2021 fand bereits unter seiner Leitung statt.

Seine nächste größere Aufgabe wird nun die anstehende Prüfung durch den Genossenschaftsverband sein.

Durch die Reform des EEG und weitere Gesetzesänderungen haben sich die Bedingungen für die Investitionen in erneuerbare Energien gebessert. So will z.B. die Gemeinde Diekholzen nun den Kauf von Balkonkraftwerken bezuschussen. Eine gute Initiative, denn diese kleinen PV-Anlagen rentieren sich oft schon nach wenigen Jahren.

Derzeit liegen unserer EG bereits mehrere Investionsmöglichkeiten vor. Vorstand und Aufsichtsrat prüfen nun die verschiedene Angebote und Optionen. Es verspricht ein interessantes Jahr 2023 zu werden!

Mit energetischen Grüßen

Heinrich Schmidt

22.09.2021: In den letzten Wochen haben wir uns intensiv mit den Möglichkeiten des neuen EEG auseinander gesetzt, und u.a. auch ein Beratungsgespräch mit der Energieagentur NRW geführt. Hier nun eine kurze Zusammenfassung der dabei gewonnenen Erkenntnisse.

Es gibt im wesentlichen vier Geschäftsmodelle für unser Energiegenossenschaft:

1. Einspeiseanlagen: Das ist unser bisheriges Geschäftsmodell, und rentiert sich nur noch für sehr große Anlagen bei denen die Kosten pro kWh unter denen der Einspeisevergütung liegen (als < 8 ct)

2. Anlagenpachtmodell: Wir planen, finanzieren und bauen eine PV-Anlage und verpachten die Anlage danach gegen eine monatliche Pauschale an den Dacheigentümer. Dieser wird dadurch zum Betreiber der Anlage, und verbraucht den Strom selbst. Vorteile: Netzentgelte, Abgaben und Stromsteuer entfallen, die EEG-Umlage wird reduziert. Die Differenz zwischen bisherigen Strombezugskosten und der Pacht entscheiden dann ob sich das rechnet. Dazu muss der Strombedarf schon relativ groß sein.

3. Direktlieferung: Wir bauen und betreiben die PV-Anlage, und liefern den Strom direkt ohne Nutzung eines externen Netzes. Auch hier entfallen Netzentgelte, Abgaben und Stromsteuer. Aber EEG-Umlage wird zu 100% fällig.  Zudem wird die Energiegenossenschaft dann zum Elektrizitäts- bzw. Energieversorgungsunternehmen (Melde- & Anzeigepflichten, Rechnungslegung, Vertragsgestaltung…)

4. Mieterstromprojekte: Wir bauen und betreiben die PV-Anlage, und liefern den Strom an Mieter. Auch hier wird die Energiegenossenschaft dann zum Elektrizitäts- bzw. Energieversorgungsunternehmen, zudem haben wir das Risiko der Akquise

Was bedeutet das für uns?
Option 1. entfällt weil wir wohl zu klein sind um entsprechende Anlagen zu projektieren und zu finanzieren
Optionen 3 und 4 entfallen, weil wir entschieden haben dass der Aufwand für die Rolle eines Elektrizitäts- bzw. Energieversorgungsunternehmen für uns (derzeit) nicht leistbar ist.

Bleibt noch Option 2, hier sind wir auf der Suche nach möglichen Objekten (interessant wäre z.B. der NP-Markt in Diekholzen). Allerdings bringt auch diese Option einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand für uns mit. Schauen Sie einmal in die Checkliste unten im Download-Bereich, in der die notwendigen Schritte aufgezählt sind. Die Liste hat mehrere Seiten!

In das Projekt im Hildesheim Ostend haben wir schon einiges an Vorarbeit gesteckt, weil wir hofften dass wir hier auch ein Geschäftsmodell nach Option 2 realisieren könnten. Da aber hier der Geschäftspartner die Wohnungsgenossenschaft ist, und nicht der Endverbraucher, haben wir hier leiden die Option 3 vorliegen. Auch die Investitionssumme würde uns an die Grenzen bringen. Daher analysieren wir derzeit ob wir dieses Objekt in Kooperation mit einem Partner realisieren können. Das Ergebnis wird wohl in den nächsten Wochen vorliegen und dann mit dem Aufsichtsrat besprochen werden.  (Hinweis: Leider keine Kooperationsmöglichkeit gefunden, daher Abgabe des Projektes an andere EG)

Grafik des Monats:

Hier wird der mittlere tägliche Ertrag unserer PV-Anlagen in den letzten sechs Jahren dargestellt, wobei jeweils über einen Monat gemittelt wird.  Wie erwartet hat unsere größte Anlage, die PVA5, auch die höchsten täglichen Erträge. Die Kurven zeigen wetterbedingt ein auf und ab, aber man sieht auch einige andere Sprünge, vor allem bei der PVA9, wo es z.B. durch Auslösen des Feuerwehrschalters immer wieder mal zu längeren Ertragsausfällen kommt. (Grafik anklicken für Details)