Mitgliederbereich2023-11-15T16:04:30+01:00

Häufig gestellte Fragen (und unsere Antworten dazu)

Mein Wohnsitz ist nicht in der Gemeinde Diekholzen, kann ich dennoch Mitglied werden?2021-03-02T20:30:33+01:00

Laut Satzung können nur solche Personen oder Unternehmen Mitglied werden, die entweder ihren Wohnsitz, einen Firmensitz oder ein Grundbesitz in der Gemeinde Diekholzen haben. Alle anderen sollten sich an ihre regionale Energiegenossenschaft wenden (und wenn noch keine existiert, sich Gedanken über eine Gründung machen)

Neuigkeiten aus unserer Genossenschaft

22.09.2021: In den letzten Wochen haben wir uns intensiv mit den Möglichkeiten des neuen EEG auseinander gesetzt, und u.a. auch ein Beratungsgespräch mit der Energieagentur NRW geführt. Hier nun eine kurze Zusammenfassung der dabei gewonnenen Erkenntnisse.

Es gibt im wesentlichen vier Geschäftsmodelle für unser Energiegenossenschaft:

1. Einspeiseanlagen: Das ist unser bisheriges Geschäftsmodell, und rentiert sich nur noch für sehr große Anlagen bei denen die Kosten pro kWh unter denen der Einspeisevergütung liegen (als < 8 ct)

2. Anlagenpachtmodell: Wir planen, finanzieren und bauen eine PV-Anlage und verpachten die Anlage danach gegen eine monatliche Pauschale an den Dacheigentümer. Dieser wird dadurch zum Betreiber der Anlage, und verbraucht den Strom selbst. Vorteile: Netzentgelte, Abgaben und Stromsteuer entfallen, die EEG-Umlage wird reduziert. Die Differenz zwischen bisherigen Strombezugskosten und der Pacht entscheiden dann ob sich das rechnet. Dazu muss der Strombedarf schon relativ groß sein.

3. Direktlieferung: Wir bauen und betreiben die PV-Anlage, und liefern den Strom direkt ohne Nutzung eines externen Netzes. Auch hier entfallen Netzentgelte, Abgaben und Stromsteuer. Aber EEG-Umlage wird zu 100% fällig.  Zudem wird die Energiegenossenschaft dann zum Elektrizitäts- bzw. Energieversorgungsunternehmen (Melde- & Anzeigepflichten, Rechnungslegung, Vertragsgestaltung…)

4. Mieterstromprojekte: Wir bauen und betreiben die PV-Anlage, und liefern den Strom an Mieter. Auch hier wird die Energiegenossenschaft dann zum Elektrizitäts- bzw. Energieversorgungsunternehmen, zudem haben wir das Risiko der Akquise

Was bedeutet das für uns?
Option 1. entfällt weil wir wohl zu klein sind um entsprechende Anlagen zu projektieren und zu finanzieren
Optionen 3 und 4 entfallen, weil wir entschieden haben dass der Aufwand für die Rolle eines Elektrizitäts- bzw. Energieversorgungsunternehmen für uns (derzeit) nicht leistbar ist.

Bleibt noch Option 2, hier sind wir auf der Suche nach möglichen Objekten (interessant wäre z.B. der NP-Markt in Diekholzen). Allerdings bringt auch diese Option einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand für uns mit. Schauen Sie einmal in die Checkliste unten im Download-Bereich, in der die notwendigen Schritte aufgezählt sind. Die Liste hat mehrere Seiten!

In das Projekt im Hildesheim Ostend haben wir schon einiges an Vorarbeit gesteckt, weil wir hofften dass wir hier auch ein Geschäftsmodell nach Option 2 realisieren könnten. Da aber hier der Geschäftspartner die Wohnungsgenossenschaft ist, und nicht der Endverbraucher, haben wir hier leiden die Option 3 vorliegen. Auch die Investitionssumme würde uns an die Grenzen bringen. Daher analysieren wir derzeit ob wir dieses Objekt in Kooperation mit einem Partner realisieren können. Das Ergebnis wird wohl in den nächsten Wochen vorliegen und dann mit dem Aufsichtsrat besprochen werden.</pre>

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