Nein. Durch den Erwerb von Anteilen erhöht man das Kapital der Genossenschaft und dieses Kapital wird für den Betrieb bestehender und Erwerb neuer Anlagen benötigt.
Umgekehrt erhalten neue Mitglieder auch die Dividende von allen Anlagen, also auch von solchen, die schon vor dem Beitritt existierten. Alle Mitglieder sind gleich gestellt.
Für die Dividenden-Zahlung gilt: Ausschüttungsberechtigt ist nur, wer das komplette Jahr, für welches die Ausschüttung vorgenommen wird, Mitglied der Genossenschaft war. Das sind somit nur diejenigen, die bereits im Vorjahr des Jahres, für welches ausgeschüttet wird, beigetreten sind. Beispielsweise sind für die Ausschüttung des Geschäftsjahres 2023 (welche im Jahr 2024 beschlossen wurde) alle berechtigt, die im Jahr 2022 Mitglied geworden sind. Dabei ist es unerheblich, ob das der 01. Januar oder der 31. Dezember war.
Zwischen Erwerb von Anteilen und der ersten Dividenden-Zahlung liegen also mindestens zwei Jahre.